Straßenreinigung

Straßenreinigung

Die maschinelle Straßenreinigung erfolgt in der Zeit vom 16.01. bis zum 30.08. eines jeden Jahres 14-tägig und in der Zeit vom 01.09. bis zum 15.01. eines jeden Jahres einmal wöchentlich. Die Straßen, die durch den Einsatz der Kehrmaschine gekehrt werden, sind im Einzelnen der Straßenreinigungssatzung der Stadt Velen zu entnehmen. Diese finden Sie hier.

Die Reinigung der Gehwege sowie die Reinigung der gesamten Straßenfläche in den verkehrsberuhigten Bereichen hat die Stadt Velen durch Satzung an die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. 


Zur Straßenreinigung gehört auch die Winterwartung. Diese beinhaltet insbesondere das Schneeräumen und das Bestreuen bei Schnee und Eisglätte.