Hausnummernvergabe

Hausnummernvergabe

Zum Auffinden der Gebäude und ihrer Bewohner:innen, insbesondere durch Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst und zur Orientierung der Verkehrsteilnehmer:innen ist es erforderlich, gemäß § 126 Abs. 3 BauGB, Gebäuden Hausnummern zuzuteilen. Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer:innen durch den Fachdienst 6 der Stadt Velen vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadtgebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten. Die Hausnummer ist daher von der Straße gutsichtbar am Gebäude oder an der Einfahrt anzubringen.

Bei der Anbindung größerer Neubaugebiete oder dem Schließen von Baulücken kann es erforderlich werden, vorhandene Hausnummern umzunummerieren.

Eine eigenständige Hausnummernvergabe durch den Eigentümer ist unzulässig.