Wohnberechtigungsschein
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie bei uns beantragen, wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchten (Sozialwohnung). Ihr Haushaltseinkommen darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Ein WBS wird je nach Personenzahl des Haushaltes für eine bestimmte Wohnungsgröße ausgestellt.
Es gibt 2 Varianten des WBS:
1. Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
Dieser wird auf Antrag erteilt, wenn die Voraussetzungen vorliegen und ist ein Jahr lang in NRW gültig.
2. Gezielter Wohnberechtigungsschein
Der Wohnungsinteressent hat bereits eine Zusage seines zukünftigen Vermieters, eine bestimmte Sozialwohnung zu beziehen.
Weitere Informationen zu den Einkommensgrenzen, Wohnungsgrößen, Formularen zur Beantragung und die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung finden Sie hier.