Denkmalschutz & Pflege
Bestimmte Gebäude und Objekte sind für die Geschichte oder Entwicklung eines Ortes von besonderer Bedeutung und werden deshalb als Bau- oder Bodendenkmal unter besonderen Schutz gestellt. Geregelt ist dies im Denkmalschutzgesetz NRW.
Mit der Denkmalschutzplakette kann das unter Schutz stehende Objekt auch nach außen hin als solches gekennzeichnet werden.
Die Stadt Velen ist als Untere Denkmalbehörde zuständig für Bau- und Bodendenkmäler.
Das Aufgabenspektrum umfasst u. a.:
- Unterschutzstellungsverfahren für noch nicht unter Schutz stehende Objekte
- Erlaubnisverfahren für Veränderungen an bereits unter Schutz stehenden Objekten
- Führen der Denkmalliste
- Bescheinigungen nach § 40 des Denkmalschutzgesetzes für die Erlangung von Steuervergünstigungen
Das Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NW) sieht vor, dass jeder Eigentümer oder Nutzer, der Maßnahmen an seinem Baudenkmal ausführt oder ausführen lässt, die zu denkmalbedingten Mehrkosten führen, hierfür öffentliche Zuschüsse beantragen kann. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Erhaltung von Denkmälern wird durch die Gewährung von Zuwendungen aus dem Denkmalförderungsprogramm des Landes unterstützt. Der Antrag ist über die Stadt Velen bei der Bezirksregierung Münster zu stellen. Der Antrag muss i.d.R. spätestes am 1. Oktober des Vorjahres bei der Bezirksregierung vorliegen.
Kleinere, private Denkmalpflegemaßnahmen (i.d.R. bis ca. 10.000 €) können aus Pauschalmitteln des Landes und Haushaltsmitteln der Stadt gefördert werden, sofern diese zur Verfügung stehen. Auch hierfür ist i.d.R. eine rechtzeitige Antragstellung bis zum 1. Oktober des Vorjahres erforderlich.
Rechtsgrundlage