Übergabe der Förderbescheide für Velen und Ramsdorf
30.03.2022
Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren: 28 Kommunen erhalten 33 Förderbescheide
Münster/Münsterland/Emscher-Lippe. 28 Kommunen. 33 Förderbescheide. Das sind die Zahlen des gestrigen Treffens von Vertretern dieser 28 Kommunen mit Regierungspräsidentin Dorothee Feller in der Bezirksregierung Münster. Mit dabei waren auch einige Bundestags- und Landtagsabgeordnete. Die von der Bezirksregierung bewilligten Förderbescheide, die die Regierungspräsidentin an die Kommunen übergeben hat, enthielten allesamt Gelder aus dem Förderprogramm des Landes NRW zur Stärkung der Innenstädte. Finanzielle Mittel, die den Städten und Gemeinden dabei helfen, ihre Innenstädte und Zentren, weiter attraktiv zu halten und zu stärken.
„Unsere Innenstädte sind das Herz und das Gesicht einer jeden Stadt. Diese zu erhalten und Ihnen dort, wo es notwendig ist, neues Leben einzuhauchen und sie lebendig und attraktiv zu gestalten, ist für jede Stadt und jede Gemeinde von enormer Bedeutung“, so Regierungspräsidentin Dorothee Feller bei der Übergabe. Mit den finanziellen Mitteln dieser Förderbescheiden sei es den 28 betreffenden Städten im Regierungsbezirk Münster möglich, ihre individuellen Projekte umzusetzen und die Entwicklung in ihren Innenstädten weiter voranzutreiben. „Bei meinen regelmäßigen Stadtbesuchen im Bezirk sehe ich, was sich in den Innenstädten tut und freue mich darüber, dass in den Kommunen mit so viel Herzblut und Engagement an der Zukunft ihrer Innenstädte gearbeitet wird“, so Feller weiter.
Durchgreifende Veränderungen im Handel hinterlassen seit längerem auch räumlich Spuren. Angebot und Nachfrage haben sich in den Städten und Gemeinden enorm verändert. Innenstädte werden in Zukunft anders aussehen. Für die künftige räumliche und nutzungsseitige Entwicklung der Kommunen sind deren zentralen Bereiche enorm wichtig. Von ihrer Qualität, Vielfalt und baulichen Attraktivität hängt die Wettbewerbsfähigkeit der Städte und Regionen ab.
Aus den veränderten Rahmenbedingen müssen auch räumliche Konsequenzen gezogen werden. Was kann gegen massiven Leerstands getan werden? Wie können Immobilieneigentümer gestärkt werden, um bei veränderten Mieten neue oder verloren gegangene Nutzungsmöglichkeiten zu etablieren? Verfügungsfonds zur Stärkung zentraler Versorgungsbereiche werden in Zukunft eine bedeutende Rolle spielen.
Das Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte setzt auf kurzfristige Interventionen, mit denen die Handlungsfähigkeit der Kommunen gestärkt und Zeit gewonnen werden soll, um neue Lösungen zu entwickeln. Kernstück ist dabei ein An- und Weitervermietungsmodell (Verfügungsfonds Anmietung), mit dem die Städte und Gemeinden in von ihnen ausgewählten Konzentrationsbereichen in die Lage versetzt werden, leerstehende Ladenlokale zu vergünstigten Mieten für neue Geschäftsmodelle zur Verfügung zu stellen. Dies kann durch die Einrichtung eines professionellen Zentrenmanagements flankiert werden. Zusätzlich werden auch Gutachten, Machbarkeitsstudien und Zwischenfinanzierungskosten durch das Programm möglich gemacht. Nun in der dritten Programmphase ist auch das Fördermodul Innenstadt-Qualitäten mit aufgenommen worden. Hierdurch können die Städte und Gemeinden auch Förderungen für sogenannte Stadtgrün-Elemente, wie etwa Stadtbäume oder Fassadenbegrünung, beantragen.
Die jetzt erteilten Bewilligungen stammen aus der dritten Förderphase des Sofortprogramms. Schon Ende 2020 und 2021 wurden zahlreiche Kommunen im Regierungsbezirk zur Entwicklung ihrer Innenstädte unterstützt.
Nachfolgend eine Aufstellung über die nun bewilligten Förderungen:
Kreis Borken
Stadt Velen – 180.000 Euro und Velen-Ramsdorf – 180.000 Euro
Für die Velener Innenstadt wurden 180.000 Euro Fördergelder zur Schaffung von Innenstadtqualitäten bewilligt. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten sind mit 200.000 Euro veranschlagt, von denen 90 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden.
Ebenfalls 180.000 Euro erhält der wurden für die Stärkung des Ortskerns von Velen-Ramsdorf bewilligt. Auch hier geht es um die Schaffung von Innenstadtqualitäten. Der Fördersatz beträgt bei zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von 200.000 Euro ebenfalls 90 Prozent.