Kompensationsmaßnahme Stadtwald Ramsdorf
Die Abwasserbeseitigungsmaßnahme „Kompensationsmaßnahme Stadtwald-Ramsdorf“ wurde erstmalig in der 5. Fortschreibung des Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (ABK) aufgenommen.
Um ihre nach § 46 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) festgelegten Pflichten zur ordnungsmäßen Abwasserbeseitigung zu erfüllen, haben die Kommunen und Abwasserverbände die erforderlichen Abwasseranlagen in angemessen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern und den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen.
Die Verwaltung hat in dem nun vorliegenden Maßnahmenkonzept die aus dem ABK hervorgehenden Maßnahmen aufgenommen und mit weiteren notwendigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen bündelnd zusammengeführt, um Synergien (technische sowie wirtschaftliche) zu nutzen.
Um nachstehende Maßnahmen handelt es sich im Einzelnen:
Maßnahme 1: (ABK Maßnahme 2.10)
Rückhaltung in der Bocholter Aa für die Mischwassereinleitung Regenüberlauf (RÜ) Paulusstraße und die Regenwassereinleitung Südlohner Diek.
Die in der ursprünglichen ABK-Maßnahme enthaltene Rückhaltung für RÜ Barbarastraße, Oedingkamp, Seekenstegge wurde als Rückhaltung vor Einleitung in die Maßnahme überführt.
Die geplante Maßnahme im Gewässer Wasserlauf 3000 zur Rückhaltung für die Einleitung (im Zusammenhang mit der SediPipe-Anlage an der Borkener Straße) wird ebenfalls in die Maßnahme an der Bocholter Aa mit einbezogen. Zusätzlich wird auch für sechs kleinere Einleitungen in Ramsdorf entsprechend Retentionsvolumen geschaffen.
Als Maßnahme im Gewässer werden über das Retentionsvolumen für die Einleitungen aus der Kanalisation hinaus auch rd. 7000 m³ Hochwasserrückhalt erzeugt. Die Maßnahme soll gleichzeitig auch eine ökologische Verbesserung für die Bocholter Aa sein. Dazu wird die Struktur aufgewertet und Raum für eigendynamische Entwicklung geschaffen.
Maßnahme 2: (Maßnahme zur Strukturverbesserung)
Reine gewässerökologische Maßnahme zur Strukturverbesserung und eigendynamischen Entwicklung. Der Einfluss auf den Hochwasserschutz wurde bisher nicht quantifiziert. Im Bestand verläuft der Schmutzwasserhauptsammler aus der Ortslage Velen
Kanal durch das Baufeld. Er soll zusammen mit der Erneuerung der Schmutzwasserdruckrohrleitung an die östlich verlaufende Brücke verlegt werden.
Maßnahme 3 (Rückhaltung für die Regenwassereinleitung Oedingkamp):
Die Rückhaltung war ursprünglich Teil der ABK Maßnahme Stadtwald-Ramsdorf, kann jetzt aber als Rückhaltung vor Einleitung realisiert werden.
Maßnahme 4: (Rückhaltung für die Regenwassereinleitung Seekenstegge)
Die Rückhaltung war ursprünglich Teil der ABK Maßnahme Stadtwald-Ramsdorf, kann jetzt aber als Rückhaltung vor Einleitung realisiert werden. Das Regenrückhaltebecken (RRB) ist so ausgelegt, dass auch die möglichen Erschließungen „Musekamp“, „Krückling“ und „Neuer Kamp“ zurückgehalten werden.
Maßnahme 5: (Rückhaltung für die Mischwassereinleitung RÜ Barbarastraße)
Die Rückhaltung war ursprünglich Teil der ABK Maßnahme Stadtwald-Ramsdorf (Maßnahme im Gewässer), kann jetzt aber als Rückhaltung vor Einleitung realisiert werden.
Die Rückhaltungen der Maßnahmen 4 und 5 sind konstruktiv in einem Becken zusammengefasst.Maßnahme 6: (Verlegung des Abschlagssammlers vom RÜ Barbarastraße)
Verlegung des Abschlagssammlers vom RÜ Barbarastraße in das Regenrückhaltebecken. Ggf. wird das RÜ baulich erneuert und mit einer Tauchwand versehen.
Maßnahme 7: (Hochwasserschutz)
Anlage eines kleinen Hochwasserpolders. Aufgrund der Lage der Hauptsammler zur Kläranlage Velen kann der Polder bei erhöhten Wasserständen über eine Absenkung in der Gewässerböschung angeströmt werden.
Maßnahme 8: (Verlegung des Schmutzwasserhauptsammlers)
Verlegung des Schmutzwasserhauptsammlers aus betriebstechnischen Gründen. Aufgrund der langen Verweildauer des Abwassers in der Schmutzwasserdruckrohrleitung von Velen Richtung Ramsdorf wird das Abwasser durch chemische Prozesse „sauer“. Dadurch werden die Schächte im Bereich des Ablaufes der Schmutzwasserdruckrohrleitung am Bollerbüsken stark angegriffen und sind sanierungsbedürftig.
Seitens des Kreises Borken und der Bezirksregierung Münster wurde die Gewässerplanung sehr begrüßt.
Die Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung könnten über das Programm „Lebendige Gewässer“ gefördert werden. Eine gleichzeitige Förderung als ökologische Verbesserung und Hochwasserschutz ist nicht möglich. Die maximalen Fördersätze von 80% sind gleich.
Die konkrete Förderfähigkeit ganzer oder Teile der Maßnahmen werden im weiteren Planungsprozess mit den zuständigen Fachstellen abgestimmt.