Asyl

Asyl

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

Um geflüchteten Personen die Sicherung des Lebensunterhaltes zu ermöglichen, kann jener Personenkreis Leistungen aus dem

Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Einen Anspruch können jene Personen geltend machen, die durch das Land Nordrhein-Westfalen zugewiesen wurden und sich tatsächlich in Velen oder Ramsdorf aufhalten und deren Aufenthalt durch die Ausländerbehörde gestattet, geduldet oder aus völkerrechtlichen bzw. humanitären Gründen erlaubt ist und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bzw. aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen der zusammen lebenden Familienangehörigen sicherstellen können.


Betreuung von Flüchtlingen

  • Betreuung der Flüchtlinge in den städtischen Unterkünften
  • Ankunftsberatung der neu eintreffenden Flüchtlinge
  • Unterstützung bei der Integration der Flüchtlinge in ein neues Lebensumfeld (Schule, Kindergarten, Spielgruppen, Sprachkurse,   
  • Sportangebote Wohnraumsuche, Arbeitsmarkt)
  • Ansprechperson  für die verschiedensten Anliegen der Flüchtlinge
  • Konfliktintervention und –Management im Einzelfall wie auch im sozialen Umfeld
  • Ansprechpartner/in sein für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit in Velen und Ramsdorf
  • Zusammenarbeit mit öffentlichen und sozialen Einrichtungen und Vereinen