Bildung und Teilhabe (BuT)
Was Sie zum Bildungspaket wissen müssen:
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen werden unterstützt und gefördert. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrtkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht. Diesen Kindern und Jugendlichen können grundsätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt werden. Das Bildungspaket gilt ab Geburt und bis zum Ende der Schullaufbahn, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (ausgenommen sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden können). Berufsschüler*innen mit Bezug von Ausbildungsvergütung haben keinen Anspruch auf das Bildungspaket.
Weitere Informationen können Sie dem Flyer zum Bildungs- und Teilhabepaket entnehmen.
Wer kann die Leistungen erhalten?
- Empfänger von
- Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld oder Sozialgeld)
- Grundsicherung/ Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem AsylbLG
- Empfänger von
Welche Leistungen enthält das Bildungspaket?
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
(tatsächlich anfallende Kosten werden erstattet)
- Leistungen für den persönlichen Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 130 Euro und zum 1. Februar 65 Euro
- Zuschuss zum Mittagessen
Mittagessen für Kinder in Kindertagespflege, KiTa oder Schule, wenn dort regelmäßig Mittagsmahlzeiten angeboten werden
- Lernförderung
Für Schülerinnen und Schüler, bei denen die Erreichung der wesentlichen Lernziele gefährdet ist und die Schule bestätigt, dass durch die Lernförderung die Versetzung, der Schulabschluss bzw. die Ausbildungsplatzreife voraussichtlich erreicht werden können
- Schülerbeförderungskosten
Für Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs (in der Regel ab Sekundarstufe I) besuchen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten monatlich ein Budget von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Wie kann ich den Antrag stellen?
Den Antrag können Sie schriftlich oder mit Termin persönlich in Verbindung mit Ihrem Antrag auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld stellen.
Sollten Sie bereits einen Bewilligungsbescheid der oben genannten Leistungen erhalten haben, reichen Sie bitte den Antrag mit dem entsprechenden Bewilligungsbescheid per Post oder persönlich nach Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Sachbearbeiter ein. Ebenfalls können Sie den Antrag sowie den Bescheid über das Kontaktformular des Kreises Borken einreichen.
Antragsformulare