Jobcenter

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Willkommen auf den Seiten des Jobcenters der Stadt Velen!

Lange Krankheit, Insolvenz des Arbeitgebers oder unerwartete Schicksalsschläge: Der plötzliche Eintritt finanzieller Engpässe hat oft viele Gründe. Ein erster Weg aus diesen existenzbedrohenden Lebenssituationen ist zunächst einmal die Sicherstellung der finanziellen Grundsicherung.

Welche Voraussetzungen bzw. welche Unterlagen für ein reibungsloses Antragsverfahren notwendig sind, erfahren Sie hier.

Die Mitarbeiter*innen des Fachdienstes Soziales/ Jugend/ Familie stehen für die Beratung in verschiedenen sozialen Angelegenheiten zur Verfügung und geben Auskunft über evtl. zu beteiligende Behörden oder Beratungsstellen.

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Empfängern der Hilfe ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Hilfe zum Lebensunterhalt ist zu gewähren, wenn der Lebensunterhalt nicht durch das vorhandene Einkommen oder Vermögen beschafft werden kann.

Die Sozialhilfe besteht aus laufenden Leistungen und einmaligen Beihilfen, wobei auch Personen, die keine laufenden Leistungen erhalten, bei geringem Einkommen einen Anspruch auf einmalige Beihilfen haben können.

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