Wohngeld

Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens und hilft Bürgerinnen und Bürgern, deren Einkommen nicht ausreicht, um diese Kosten zu tragen.

Über den Wohngeldrechner des Landes Nordrhein-Westfalen können Bürgerinnen und Bürger online die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich berechnen und anschließend einen Wohngeldantrag stellen:

Wohngeldrechner und Online-Antrag

Eine entsprechende Hilfestellung zu dem Wohngeldrechner finden Sie hier

Antworten zu den häufig gestellten Fragen beantwortet Ihnen hier das MHKBG

Wer ist anspruchsberechtigt:

Wohngeld wird entweder in Form von Mietzuschüssen gezahlt, wenn Sie Mieter/in einer Wohnung sind, oder in Form von Lastenzuschüssen, wenn Sie Eigentümer/in von selbst genutztem Wohnraum sind. Wohngeld wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von

·         der Haushaltsgröße,
·         dem monatlichen Gesamteinkommen und
·         der Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung.

Ausführliche Informationen und Erläuterungen zum Wohngeld sowie herunterladbare Vordrucke erhalten Sie auf der Website des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW und unter dem Stichwort Wohngeld https://www.velen.de/rathaus-politik/buergerservice/formular-pool/

Notwendige Unterlagen:

Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls. Nachfolgend eine Auflistung der ggfs. in Betracht kommenden Unterlagen.

1. Als Mieterin / Mieter

·         Antrag auf Mietzuschuss (s. Formulare)
·         Mietbescheinigung (s. Formulare) - ausgefüllt vom Vermieter
·         Kopien der Kontoauszüge der Mietzahlung der letzten drei Monate
·         Kopie des Mietvertrages (bei Erstanträgen)
·         die letzten 12 Lohnabrechnungen oder eine Verdienstbescheinigung (s. Formulare) bei Erwerbseinkommen (auch geringfügig)
·         weitere Einkommensnachweise/ Bescheide in Kopie z.B. Rente, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Elterngeld, etc.
·         Nachweis Zinseinkünfte (s. Formulare)
·         Kontoauszüge der letzten drei Monate über erhaltene Unterhaltszahlungen, sowie Kopie der Unterhaltsfestsetzung bzw. Unterhaltsvorschussgeldbescheid
·         Kopie Schwerbehindertenausweis / Nachweis über Pflegegrad
·         Nachweis erhöhter Werbungskosten
·         Schulbescheinigung für Kinder ab 16 Jahren
·         3 Kontoauszüge bei Unterhaltsverpflichtungen, sowie Anlage zur Unterhaltsverpflichtung (s. Formulare)

·         bei Selbständigkeit
o   Selbstauskunft Selbstständige (s. Formulare)
o   Nachweis über Gewinn des letzten Wirtschaftsjahres (BWA/GuV und letzten Steuerbescheid)
·         Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung

 

2. Bei Eigentum

·         Antrag auf Lastenzuschuss (s. Formulare)
·         Anlage zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung (s. Formulare)
·         Nachweis Zinseinkünfte (s. Formulare)
·         Wohnflächenberechnung (nur bei Erstantrag)
·         Kopie Darlehensauszüge (Jahreskontoauszug) über Zins- und Tilgungsleistungen inkl. der Belege der NRW-Bank, sowie Kontoauszüge der letzten drei Monate über die Abbuchung des mtl. Darlehensbetrages
·         Nachweis über Baukindergeld
·         Kopie des aktuellen Bescheides über Grundbesitzabgaben
·         die letzten 12 Lohnabrechnungen oder eine Verdienstbescheinigung (s. Formulare) bei Erwerbseinkommen (auch geringfügig)
·         weitere Einkommensnachweise/ Bescheide in Kopie z.B. Rente, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Elterngeld
·         Nachweis über Mieteinnahmen (s. Formulare)
·         Kontoauszüge der letzten drei Monate über erhaltene Unterhaltszahlungen, sowie Kopie der Unterhaltsfestsetzung bzw. Unterhaltsvorschussgeldbescheid
·         Kopie Schwerbehindertenausweis / Nachweis über Pflegegrad
·         Nachweis Werbungskosten
·         Schulbescheinigung für Kinder ab 16 Jahren
·         12 Kontoauszüge bei Unterhaltsverpflichtungen, sowie Anlage zur Unterhaltsverpflichtung (s. Formulare)

·         bei Selbständigkeit:
o   Selbstauskunft Selbstständige (s. Formulare)
o   Nachweis über Gewinn des letzten Wirtschaftsjahres (BWA/GuV und letzten Steuerbescheid)
·         Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung