Mahnwesen

  • Leistungsbeschreibung

    Geht eine Zahlung nicht zum Fälligkeitstermin ein, wird der offene Betrag durch die Stadtkasse angemahnt.

    Eine neue Zahlungsfrist von einer Woche wird gesetzt. Allerdings fallen bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen Säumniszuschläge und Mahnkosten an, die dann zusätzlich zu zahlen sind.

    Erfolgt keine Reaktion auf die Mahnung, läuft automatisch die Vollstreckung an.