Sperrzeiten / Sperrzeitverkürzung
Leistungsbeschreibung
Es gilt die allgemeine in der Gaststättenverordnung (GastV) festgelegte Sperrzeit
von 5.00 bis 6.00 Uhr für Schank- und Speisewirtschaften und von 1.00 bis 6.00 Uhr für öffentliche Vergnügungsstätten.
Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall sind möglich (§ 4 Abs. 3).Ansonsten gilt die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten im Gebiet der Stadt Velen vom 30. Juli 1985
Anträge / Formulare
- Gaststättenrecht: Antrag auf Gestattung / Sperrzeitverkürzung(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)