Fischereischein
Leistungsbeschreibung
Der Fischereischein wird grundsätzlich von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Gemeindebehörde erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in dem Bundesland, in dem Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Die Gültigkeit/Anerkennung eines Fischereischeines in einem anderen Bundesland ist dort zu erfragen. In den anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten nach Zuzug grundsätzlich auch in diesem Bundesland unverändert weiter. Nichtdeutsche Fischereischeine sind keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in dem Bundesland ihres aktuellen Hauptwohnsitzes.
Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten notwendig.
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis der staatlichen Fischereiprüfung oder vorheriger Fischereischein
- Personalausweis/ Reisepass,
- 1 Passfoto, ca. 35 x 45 (nur bei neuem Fischereischein)
- Zeugnis der staatlichen Fischereiprüfung oder vorheriger Fischereischein
Kosten
- Fischereischein - 5 Jahre: 48,00 €
- Fischereischein - 1 Jahr Erwachsene: 16,00 €
- Fischereschein - 1 Jahr Jugend: 8,00 €
- Teilnahme an der erforderlichen staatlichen Fischereiprüfung: 50,00 €
(Bei Nichtbestehen der Prüfung besteht Anspruch auf teilweise Rückerstattung der Gebühr).
Anträge / Formulare