Abwasserentsorgung im Außenbereich

  • Leistungsbeschreibung

    Kleinkläranlagen und abflußlose Gruben

     

    Die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Velen bezieht sich auch auf das Abwasser aus Kleinkläranlagen und abflußlosen Gruben im Außenbereich. 

     

    Das Abwasser bzw. der Klärschlamm aus Kleinkläranlagen ist über ein zugelassenes Unternehmen der gemeindlichen Kläranlage zuzuführen. 

     

    Die Abfuhr des Klärschlammes aus Kleinkläranlagen erfolgt einmal jährlich (in Ausnahmefällen (geringe Auslastung) auch alle 2 Jahre), bei abflußlosen Gruben nach Bedarf. 

     

    Ausgenommen von der gemeindlichen Entsorgung sind landwirtschaftliche Betriebe, deren Abwasser auf eigenbewirtschaftete Ackerflächen (Mindestgröße: 1 ha) unter Beachtung der geltenden abfall- und bodenschutzrechlichen Bestimmungen aufgebracht wird. Hier muss die Abwasserbeseitigungspflicht von der zuständigen Behörde auf den Grundstückseigentümer übertragen werden.

     

    Weitere Hinweise:

    • Die Ausbringung auf Grün- und Feldfruchtackerland ist untersagt.
    • Bei den vom Land NRW geförderten Kleinkläranlagen ist ein Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren nachzuweisen.

    Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Kreis Borken  (Untere Wasserbehörde).  

     

    Druckrohrentwässerung

     

    Manche Haushalte im Außenbereich der Stadt Velen sind über eine Druckrohrleitung an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen. Die Abwasserbeseitigungspflicht verbleibt hier bei der Stadt. Die jeweiligen Pumpstationen verbleiben im Eigentum der Grundstückseigentümer und müssen von diesen ordnungsgemäß gewartet werden.

     

    Näher Auskünfte zu den Möglichkeiten der Druckrohrentwässerung erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner im Rathaus.

  • Rechtsgrundlage

    • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
    • § 53 des Landeswassergesetzes NRW (LWG NRW)
    • Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwas-seranlage der Stadt Velen

    • Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende