Kindergärten

  • Leistungsbeschreibung

    Jedes Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Kindergartens.
    Zum einen sollen Kinder frei und geschützt, angeleitet und losgelassen mit Kindern ihres Alters spielen und leben können, zum anderen sollen Eltern die Möglichkeit bekommen, Beruf und Familie besser koordinieren zu können.   

    Der Kreis Borken, Fachbereich Jugend und Familie (Jugendamt) ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe für die Angelegenheiten der Kindertagesstätten (z. B. Betreuungsangebote, Elternbeiträge, Betriebskostenzuschüsse) zuständig.   

    Informationen über Träger und Anschriften der Velener Kindergärten erhalten Sie     hier.     


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende