Familienpass
Leistungsbeschreibung
Der Familienpass wird als Pass für die gesamte Familie mit den persönlichen Daten aller Familienmitglieder ausgestellt.
Er ist für ausweispflichtige Familienmitglieder (ab 16 Jahren) nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig.
Der Pass ist nicht übertragbar; Veränderungen haben seine Ungültigkeit zur Folge.
Wer erhält einen Familienpass?
- Familien – dazu zählen auch alleinerziehende Mütter und Väter - mit mindestens 3 Kindern unter 18 Jahren
- Familien, die für mindestens 3 Kinder Kindergeld erhalten, auch wenn diese bereits 18 Jahre alt sind.
Wie lange gilt der Familienpass?
- Bei den Familien, die zur Zeit 3 oder mehr Kinder unter 18 Jahren haben, gilt der Pass bis zum Ende des Jahres, in dem das älteste Kind 18 Jahre alt wird.
Beispiel:
Eine Familie hat im Jahr 2016 drei Kinder im Alter von 8, 11 und 13 Jahren. Das älteste Kind wird folglich im Laufe des Jahres 2021 18 Jahre alt; der Pass ist dann gültig bis zum 31.12.2021.- Für Familien mit Kindern über 18 Jahren, die aber weiter kindergeldfähig sind, kann der Familienpass jeweils bis zum Jahresende verlängert bzw. neu ausgestellt werden.
Beispiel:
Die Familie beantragt den Pass bzw. die Verlängerung im April 2016. Der Pass ist dann gültig bis zum 31.12.2016.Welche konkreten Vergünstigungen bietet der Familienpass?
Den Familien in der Stadt Velen bietet er folgende Vergünstigungen:
- Ermäßigung der Musikschulgebühren der Musikschule Borken um 10 % (zusätzlich zu den schon vorgesehenen Vergünstigungen durch Teilnehmer-, Mehrfächer- und Sozialermäßigungen)
- Ermäßigung der Volkshochschulgebühren um bis zu 50 % (Diese Ermäßigung gilt nicht für Kostenbeiträge und Umlagen – z. B. bei Studienfahrten, Nahrungsmittelumlagen bei Kochkursen sowie bei Lehrgängen der berufsbezogenen Weiterbildung)
- Ermäßigung von 30 % für alle Aktionen des Jugendwerkes Velen Ramsdorf im Rahmen des Ferienprogramms
- Ermäßigung von 20 % auf die Jahresgebühr der Andreas Bücherei
Die Stadt Borken, sowie die Gemeinden Raesfeld, Heiden und Reken haben auch Familienpässe und damit verbunden bestimmte Vergünstigungen eingeführt.
Die Stadt Velen hat mit den Nachbargemeinden vereinbart, das die ausgestellten Familienpässe jeweils gegenseitig anerkannt werden. Wenn Sie also Einrichtungen in den genannten Nachbargemeinden benutzen, dann legen Sie auch dort Ihren Familienpass vor. Dadurch erhalten Sie gegenüber anderen Nutzern Vorteile. Den genauen Umfang der Vergünstigungen können Sie bei den jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erfragen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Bei Kindern über 18 Jahren: Nachweis Kindergeldzahlung (Bsp.: Kontoauszug, Kindergeldbescheid)
Kosten
Für diese Dienstleistung werden keine Gebühren erhoben.