Fahrzeugscheinänderung

  • Leistungsbeschreibung

    Sind Sie innerhalb des Kreisgebietes umgezogen?

    In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Fahrzeugpapiere zu aktualisieren. Im Bürgerbüro wird Ihre Anschrift in dem Fahrzeugschein geändert. Diese Änderung geben wir zum Straßenverkehrsamt des Kreises Borken weiter.

    Für alle weiteren Angelegenheiten ist der Kreis Borken zuständig. 

  • Rechtsgrundlage

    § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

  • Erforderliche Unterlagen

    Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1

  • Kosten

    Die Gebühr für die Fahrzeugscheinänderung beträgt 10,80 €.