Fahrzeugscheinänderung
Leistungsbeschreibung
Sind Sie innerhalb des Kreisgebietes umgezogen?
In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Fahrzeugpapiere zu aktualisieren. Im Bürgerbüro wird Ihre Anschrift in dem Fahrzeugschein geändert. Diese Änderung geben wir zum Straßenverkehrsamt des Kreises Borken weiter.
Für alle weiteren Angelegenheiten ist der Kreis Borken zuständig.
Rechtsgrundlage
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Erforderliche Unterlagen
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1
Kosten
Die Gebühr für die Fahrzeugscheinänderung beträgt 10,80 €.