Baurechtliche Verfahren / Bauanträge

  • Leistungsbeschreibung

    Antragsarten der baurechtlichen Verfahren:

    • Bauantrag
      Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Bauordnung bedürfen der Baugenehmigung.
             
    • Bauvoranfrage / Vorbescheid
      Vor Einreichung eines Bauantrages kann zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein sog. Vorbescheid beantragt werden.
             
    • Genehmigungsfreie Vorhaben (§ 62 BauO NRW)
      Die Errichtung oder Änderung bestimmter baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Bauordnung bedarf keiner Baugenehmigung.
             
    • Freistellungen (§ 63 BauO NRW)
      Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Absätze 1 und 2 Baugesetzbuch bedürfen die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1-3 einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen unter bestimmten Voraussetzungen keiner Baugenehmigung.
         
    • Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)
      Grundsätzlich wird das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Die Vorhaben, für die ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt werden kann, sind im § 65 BauO NRW aufgeführt.
          

       Zuständige Baugenehmigungsbehörde ist der Kreis Borken.

       Für Genehmigungsfreistellungen gemäß §63 BauO NRW ist die Stadt Velen zuständig. 


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende