Baurechtliche Verfahren / Bauanträge
Leistungsbeschreibung
Antragsarten der baurechtlichen Verfahren:
- Bauantrag
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Bauordnung bedürfen der Baugenehmigung.
- Bauvoranfrage / Vorbescheid
Vor Einreichung eines Bauantrages kann zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein sog. Vorbescheid beantragt werden.
- Genehmigungsfreie Vorhaben (§ 62 BauO NRW)
Die Errichtung oder Änderung bestimmter baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Bauordnung bedarf keiner Baugenehmigung.
- Freistellungen (§ 63 BauO NRW)
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Absätze 1 und 2 Baugesetzbuch bedürfen die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1-3 einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen unter bestimmten Voraussetzungen keiner Baugenehmigung.
- Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)
Grundsätzlich wird das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Die Vorhaben, für die ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt werden kann, sind im § 65 BauO NRW aufgeführt.
Zuständige Baugenehmigungsbehörde ist der Kreis Borken.
Für Genehmigungsfreistellungen gemäß §63 BauO NRW ist die Stadt Velen zuständig.
- Bauantrag