Parkerleichterung für Schwerbehinderte und Blinde
Leistungsbeschreibung
Wer einen Schwerbehindertenausweis hat, darf damit nicht automatisch auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken. Man benötigt auf jeden Fall einen besonderen Parkausweis. Für die Ausstellung dieser Parkausweise ist der Kreis Borken, Fachbereich Verkehr, zuständig.
Den Antrag für den Parkausweis füllen wir gemeinsam mit Ihnen im Bürgerbüro aus.
Erforderliche Unterlagen
Für den Europaweiten Parkausweis:
- Ein aktuelles Lichtbild
- Ihr Schwerbehindertenausweis (oder Feststellungsbescheid des Kreises Borken)
Für den Bundesweiten Parkausweis:
- Ihr Schwerbehindertenausweis (oder Feststellungsbescheid des Kreises Borken)
Anträge / Formulare