Straßenreinigung

  • Leistungsbeschreibung

    Nach dem Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen sind die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen von den Gemeinden zu reinigen. Die Reinigung der Gehwege sowie die Reinigung der gesamten Straßenfläche in den verkehrsberuhigten Bereichen hat die Stadt Velen durch Satzung den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen.   

    Zur Straßenreinigung gehört auch die Winterwartung. Diese beinhaltet insbesondere das Schneeräumen und das Bestreuen bei Schnee und Eisglätte. Im Detail ergibt sich der Pflichtenkatalog aus der Satzug.

    Gehwege sind nach der Definition der Satzung alle selbständigen Gehwege sowie alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen und geboten ist. Weist eine Straße keine durchgehenden separaten Gehwege auf, haben die Fußgänger nach der Straßenverkehrsordnung am rechten oder linken Fahrbahnrand zu gehen. Insofern ist die Fahrbahn in diesen Bereichen für die Benutzung durch Fußgänger gesetzlich vorgesehen und geboten und von den Anliegern zu reinigen.

    Die Stadt hat die Firma Logermann mit der Fahrbahnreinigung beauftragt. Die Reinigung erfolgt in der Zeit vom 16.01. - 30.08. eines jeden Jahres 14-tägig und in der Zeit vom 01.09. - 15.01. eines jeden Jahres einmal wöchentlich, und zwar im Ortsteil Ramsdorf grundsätzlich mittwochs und im Ortsteil Velen grundsätzlich freitags.