Ummeldung des Wohnsitzes
Leistungsbeschreibung
Bei der Aufnahme eines neuen Wohnsitzes ist jeder Einwohner verpflichtet, den Wechsel dem Bürgerbüro als Einwohnermeldestelle anzuzeigen. Meldet sich eine Familie an, reicht es aus, wenn einer der Ehegatten die Anmeldung unterschreibt.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) für alle Personen, die gemeldet werden
- Sofern diese nicht vorhanden sind: Geburts- oder Heiratsurkunde
- Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug in die neue Wohnung
- Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) für alle Personen, die gemeldet werden
Weiterführende Informationen
Bei der An- oder Ummeldung haben Sie die Möglichkeit, eine Übermittlungssperre zur Weitergabe Ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften schriftlich zu beantragen. Sie können auch eine Einwilligung zur Erteilung einer Auskunft über Ehe- und Altersjubiläen an Presse, Rundfunk und parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften erteilen. Informationen hierzu finden Sie im Formular "Übermittlungssperren - Erläuterungen".
Frist
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Anträge / Formulare