Schwerbehindertenausweis
Leistungsbeschreibung
Durch den Besitz eines Schwerbehindertenausweises erhält man einige Sonderrechte und, sofern verschiedene Merkzeichen vorhanden sind, so genannte Nachteilsausgleiche. Das sind beispielsweise steuerliche Vergünstigungen, freie Fahrten im öffentlichen Nahverkehr und mehr.
Für die Bearbeitung der Schwerbehindertenausweis-Anträge ist der Kreis Borken zuständig.
Verlängerung oder Neuausstellung
Die Unterlagen für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Velen. Den Antrag leiten wir anschließend gerne zum Kreis Borken für Sie weiter.
Rechtsgrundlage
SGB IX
Erforderliche Unterlagen
- Ein aktuelles Lichtbild
- Ihr bisheriger Schwerbehindertenausweis