Beglaubigungen

  • Leistungsbeschreibung

    Jede Behörde ist befugt Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen. Darüber hinaus dürfen Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.  

    Von einem deutschen Standesamt ausgestellte Urkunden können nicht vom Bürgerbüro beglaubigt werden.  

    Beglaubigungen von Unterschriften

    Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin/ des Sachbearbeiters leisten. 

  • Erforderliche Unterlagen

    Für die Beglaubigung sind immer die Urschriften und die Kopien oder Abschriften vorzulegen.
    Bei der Unterschriftenbeglaubigung ist die Vorlage des Personalausweises erforderlich.

  • Kosten

    • Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen: 3,00 €
    • Beglaubigung von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen und Plänen: 5,00 €
    • Beglaubigung von Zeugnissen für Bewerbungen: 2,00 €   
    • Fotokopien und Ausdrucke im DIN A3-Format: 0,80 €   
    • Farbausdrucke im Format DIN A4: 1,20 €   
    • Farbausdrucke DIN A3: 1,70 €   
    • Fotokopien und Ausdrucke DIN A4 für die ersten 10 Seiten: 0,70 €   
    • Fotokopien und Ausdrucke DIN A4 ab der 11. Seite: 0,40 €