Ausländer- und Asylangelegenheiten

  • Leistungsbeschreibung

    Das Bürgerbüro wirkt bei verschiedenen Ausländer- und Asylangelegenheiten mit.

       

    • Verpflichtungserklärung / Besuchseinladungen

               Wenn Sie einen ausländischen Besucher oder eine ausländische Besucherin für kurze Zeit nach Deutschland einladen, können Sie für Ihren                        Besuch eine Verpflichtungserklärung abgeben. Eine solche Verpflichtungserklärung braucht Ihr Besuch vor allem, wenn er die Kosten seines                      Aufenthalts in Deutschland nicht selbst bezahlen kann.   

               Die Verpflichtserklärung erhalten Sie im Bürgerbüro. Diese leiten wir anschließend gerne an den Kreis Borken weiter. Hier erhalten Sie weitere                    Informationen.

    • Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung

                Beim Ausfüllen und Weiterleiten der Unterlagen zur Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist Ihnen das Bürgerbüro gerne behilflich. Wir                     leiten Ihren Antrag anschließend an den Kreis Borken weiter.

               Bitte bringen Sie hierzu Ihren ausländischen Pass mit. 

    • Weiterleitung von Pässen an die Ausländerbehörde zwecks Neuausstellung bzw. Verlängerung oder Änderung

               Ihr Dokument wird über das Bürgerbüro an die Ausländerbehörde des Kreises Borken weitergeleitet.

               Nach dortiger Bearbeitung wird das Dokument an das Bürgerbüro zurückgesandt. Von hier werden Sie schriftlich benachrichtigt, dass Sie Ihr                      Dokument abholen können. 

  • Anträge / Formulare