Verlust oder Diebstahl von Ausweisdokumenten
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Ausweisdokument verloren haben, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro mit.
Das Bürgerbüro leitet die Verlustmeldung an die Polizei weiter. Verloren gemeldete Dokumente werden in die Interpol-Datenbank eingespeist.
Verlust Personalausweis
Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) verloren haben, sollten Sie, um einen Missbrauch des Personalausweises auszuschließen, die Online-Ausweisfunktion unverzüglich sperren lassen:
- Vorsprache im Bürgerbüro: Wir nehmen die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion (eID) vor
- telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116, in Deutschland kostenfrei. Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen
- Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde
Wiedergefundene Dokumente
Wenn Sie Ihr verloren gemeldetes Dokument wiedergefunden haben, muss dies unverzüglich bei dem Bürgerbüro gemeldet werden. Eine Gewährleistung, dass wiederaufgefundene Dokumente außerhalb Deutschlands uneingeschränkt weiterverwendet werden können, kann nicht gegeben werden. Die Dokumente werden bei Verlust in die Interpol-Datenbank eingespeist. Einige Staaten akzeptieren jedoch nicht die Rücknahme solcher Meldungen.
Empfehlung: Benutzen Sie keine Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, um bei internationalen Reisen mit wiederaufgefundenen Reisedokumenten etwaigen auftretenden Unannehmlichkeiten vorzubeugen.