Entwässerungsgebühren

  • Leistungsbeschreibung

    Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern. 

    Kanalbenutzungsgebühr:

    Als Berechnungsgrundlage dient grundsätzlich der Frischwasserverbrauch aus dem Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024. Falls dieser Verbrauchswert nicht oder noch nicht vorliegt, wird der Verbrauchswert aufgrund der bestehenden Satzungsregelung geschätzt. Die Gebühr für den Schmutzwasseranschluss beträgt 2,23 € pro Kubikmeter.

    Wir bitten Sie, jeweils zum Ende des Jahres den Stand Ihrer Gartenwasseruhr (falls vorhanden) mitzuteilen, damit wir diesen für die Berechnung berücksichtigen können. Andernfalls wird der volle Wasserverbrauch für die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühr gelegt.

    Niederschlagwassergebühr: 

    Für das Niederschlagswasser muss eine gesonderte Gebühr erhoben werden. Die Berechnung der Niederschlagswassergebühr muss auf der Basis aller bebauten oder überbauten und/oder befestigten bzw. abflusswirksamen Flächen, deren Niederschlagswasser in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird, erfolgen. Die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer erhält einen Erfassungsbogen zur Selbstauskunft. Auf diesem müssen bezüglich der Flächenbezeichnungen aus dem Lageplan entsprechende Angaben gemacht werden. 

    Die Gebühr beträgt 0,39 € pro Quadratmeter anrechenbarer versiegelter Flächen.

    Folgende Besonderheiten in der Niederschlagswasserbeseitigung können im Erfassungsbogen angegeben werden:

    • Dauerhaft begrünte Dachflächen
    • Niederschlagswassernutzung (z.B. durch eine Zisterne)
    • Niederschlagswasserversickerung (Versickerungsanlage wie z.B. Sickerschacht)
    • Sicker-/Ökopflaster

    Sollten Flächenangaben nicht zutreffen, Flächen nicht erfasst worden sein oder Besonderheiten wie Niederschlagswassernutzung, -versickerung oder Flächen mit Sicker-/ Ökopflaster vorliegen, sind die Flächen anzugeben, zu ändern, zu ergänzen bzw. die Besonderheiten in den Erfassungsbogen einzutragen und an die Stadtverwaltung zurückzuschicken.

  • Rechtsgrundlage

    Aktuelle Satzungen der Stadt Velen

  • Anträge / Formulare