Sterbefallbeurkundung

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Beurkundung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.

    Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt.

    In der Regel werden die zur Beurkundung eines Sterbefalles nötigen Urkunden von einem Bestatter vorgelegt. Er übernimmt auch die Überführung des/der Verstorbenen zum Friedhof, die Terminabstimmung und die Benachrichtigung des zuständigen Geistlichen für die Trauerfeier, die Anzeige des Todes bei der Krankenkasse, bei der Sterbekasse und bei den Versicherungen, den Druck und Versand von Trauerbriefen und -anzeigen, unter Umständen auch die Einziehung von Versicherungsleistungen, die anläßlich des Sterbefalles fällig werden, wenn Sie ihm die entsprechenden Versicherungsdokumente aushändigen.


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