eID-Karte für Unionsbürger
Leistungsbeschreibung
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können seit dem 01.01.2021 die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgegeben. In Deutschland können Sie die eID-Karte im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen.
Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält diese neue Chipkarte die Online-Ausweisfunktion. Ihre Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen. Die eID-Karte dient nicht als Ausweisdokument.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Welche Daten enthält die eID-Karte?
Auf der Vorderseite der eID-Karte sind die folgenden Daten sichtbar.
- Logo für die Online-Ausweisfunktion
- Seriennummer
- Nachname und Vorname(n)
- Tag der Geburt
- letzter Tag der Gültigkeit
- Zugangsnummer (CAN)
Auf der Rückseite der eID-Karte sind die folgenden Daten sichtbar:
- Ort der Geburt
- ausstellende Behörde
Rechtsgrundlage
eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
Erforderliche Unterlagen
Wir benötigen für die Ausstellung Ihr Ausweisdokument (Bsp.: Pass, Personalausweis) und einen Wohnsitznachweis, sofern dieser nicht in Deutschland liegt.
Kosten
Für die Ausstellung der eID-Karte wird eine Gebühr in Höhe von 37,00 € fällig.
Anträge / Formulare