Wahlen
Leistungsbeschreibung
Im Wahlamt werden:
- das Wählerverzeichnis geführt,
- Wahlscheine aus- und Briefwahlunterlagen bereitgestellt
- Wahlhelfer/innen gewonnen und einberufen
- Wahllokale festgelegt, ggf. angemietet und ausgestattet
- die Wahl am Wahlabend selbst im Ratssaal des Rathauses Velen mit Beamer und Leinwänden präsentiert.
Wahlhelfer/in werden:
Möchten Sie auch mal direkt dabei sein, wenn es heißt, Demokratie live zu erleben? Nehmen Sie Ihr Bürgerrecht wahr und beteiligen Sie sich aktiv an unserer Demokratie! Werden Sie freiwillige Helferin oder freiwilliger Helfer bei den nächsten Wahlen!
Ihre Tätigkeit könnte umfassen:
● Kontrolle der Wahlbenachrichtigung bzw. des Personalausweises,
Ausgabe der Stimmzettel, Kontrolle der Wahlkabinen
● Führung des Wählerverzeichnisses, Ausfüllen der Wahlniederschrift
● Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung, Leitung des Wahlteams
● Prüfung und Zulassung der Wahlbriefe
● Auszählung der Stimmen, Durchgabe der Wahlergebnisse an das RathausFür diese ehrenamtliche Tätigkeit zahlt die Stadt Velen eine Aufwandsentschädigung („Erfrischungsgeld“) von 40 €. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Welche Wahlen gibt es?
- Europawahlen
Die auf die Bundesrepublik Deutschland entfallenden Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden von den wahlberechtigten Deutschen sowie von den Staatsangehörigen der übrigen EU-Mitgliedsstaaten mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der BRD für fünf Jahre gewählt.
Die nächste Europawahl findet am 09.06.2024 statt
- Bundestagswahl
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes, die für 4 Jahre gewählt werden. Die letzte Bundestagswahl fand am 26.09.2021 statt. - Landtagswahl
Die Abgeordneten des Parlaments des Landes Nordrhein-Westfalen werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die letzte Landtagswahl fand am 15.05.2022 statt. - Bürgermeisterwahl
Der Bürgermeister wird von den Bürgern für die Dauer von fünf Jahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zugleich mit dem Rat gewählt.
Wählbar ist,- wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt und
- eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehat,
das 23. Lebensjahr vollendet hat und - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
- sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
- Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Der Bürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter und verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Er leitet und verteilt die Geschäfte.
Der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse vor. Er führt diese Beschlüsse und Entscheidungen unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch. Der Bürgermeister entscheidet ferner in Angelegenheiten, die ihm vom Rat oder von den Ausschüssen zur Entscheidung übertragen sind. - Kommunalwahlen
Die Wähler/innen haben jeweils eine Stimme für die Wahlen der Vertretungen, also eine Stimme für die Wahl des Rates, sowie eine Stimme für die Wahl des Kreistages. - Hierzu kommen jeweils eine Stimme für Bürgermeister/in und Landrat/-rätin.
- Nach § 40 der Gemeindeordnung (GO) für das Land NRW wird die Verwaltung der Stadt ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt. Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. Die Vertretung und Repräsentation des Rates obliegt dem Bürgermeister der auch den Vorsitz im Rat führt. Der Bürgermeister hat Stimmrecht im Rat.
Der Rat der Stadt ist für alle Angelegenheiten der Stadtverwaltung zuständig, soweit die Gemeindeordnung nichts anderes bestimmt.
Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre statt. Die näheren Vorschriften trifft das Kommunalwahlgesetz, die letzten Kommunalwahlen fanden am 13.09.2020 statt.