Gewerbesteuer

  • Leistungsbeschreibung

    Die Gewerbesteuer stellt eine der wichtigsten Einnahmen der Stadt dar. Versteuert wird der Gewerbeertrages eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes. Auf Basis Ihrer Steuererklärung setzt das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag für das jeweilige Veranlagungsjahr fest. Diesen erhalten Sie und auch die Stadt direkt vom zuständigen Finanzamt. Auf der Grundlage des Gewerbesteuermessbetrags setzt die Kommune die Gewerbesteuer fest. Den Hebesatz können Sie dem aktuellen Haushalt entnehmen.

    Zu den festgelegten Fälligkeiten 15.2, 15.5, 15.8. und 15.11. sind vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten. Nach Erhalt der Abrechnung für das jeweilige Veranlagungsjahr wird die endgültige Gewerbesteuer festsetzt. Diese sowie auch die festgelegten Vorauszahlungen werden durch den Gewerbesteuerbescheid erlassen.