Grundsteuer

  • Leistungsbeschreibung

    Grundsätzlich wird jeder Grundbesitz besteuert. Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Zahlungspflichtig ist die Eigentümerin oder der Eigentümer des jeweiligen Grundbesitzes. Die Grundlage bildet jeweils der Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamtes. Auskunft hierzu erhalten Sie beim Finanzamt Borken unter der Telefon-Nr.: 02861/938-0.

    Hebesätze in Velen:

    • land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) - Hebesatz: 368 v.H.
    • Wohngrundstücke (Grundsteuer B1) - Hebesatz: 696 v.H.
    • Nichtwohngrundstücke (Grundsteuer B2) - Hebesatz: 890 v.H.
  • Weiterführende Informationen

    Die aktuellen Steuerhebesätze (Grundsteuer A - Grundsteuer B) ergeben sich aus der rechtskräftigen Haushaltssatzung für das aktuellen Haushaltsjahr