Hundesteuer

  • Leistungsbeschreibung

    Dem Steueramt der Stadt Velen sind alle Hunde mitzuteilen, die im Gemeindegebiet gehalten werden. Die Stadt Velen stellt allen Hundebesitzern kostenlose Hundekotbeutel zur Entsorgung der Hinterlassenschaften ihrer Hunde zur Verfügung. Diese sind beim Steueramt und in den Bürgerbüros in den Rathäusern in Velen & in Ramsdorf erhältlich.

    Die Hundesteuer beträgt jährlich für:

    • einen Hund: 45,00 €
    • für zwei Hunde: je 98,00 €
    • für drei und mehr Hunde: je 120,00 €

    Unter gewissen Voraussetzungen können Steuerbefreiungen bzw. Steuerermäßigungen gewährt werden, wenn der Hund z.B. im Außenbereich als Wachhund gehalten wird oder zu Schutzzwecken verwendet wird. 

    Als große Hunde gelten nach § 11 LHundG NRW Hunde, die mindestens 20 kg schwer oder mindestens 40 cm groß (Schulterhöhe) sind. Bei der Anmeldung eines großen Hundes sind folgende Nachweise zu erbringen:

    • einen Sachkundenachweis (Bescheinigung durch einen Tierarzt, Vorlegen eines Jagdscheines etc.)
    • Beleg über die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip
    • Beleg der Haftpflichtversicherung für den Hund

    Für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden im Sinne des § 3 Landeshundegesetz NRW beträgt die jährliche Hundesteuer:

    • für einen Hund: 480,00 €
    • für zwei oder mehrere gefährliche Hunde: je 600,00 €
  • Rechtsgrundlage

    Aktuelle Satzungen der Stadt Velen

  • Anträge / Formulare