Eheschließung

  • Leistungsbeschreibung

    Onlineservices zur Beantragung von Urkunden bei Heirat:  

    Bitte beachten Sie:

    Die Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden können nur beim Standesamt des Geburtsortes, der Eheschießung oder des Sterbeortes beantragt werden. Eine Weiterleitung Ihrer Anfrage durch unser Standesamt an das für Sie zuständige Standesamt kann aus rechtlichen Gründen leider nicht erfolgen.

    mehr zum "Heiraten in Velen" ...

    Die Vereinbarung eines Termins zur Eheschließung ist von der offiziellen Anmeldung unabhängig und früher als die Anmeldung selbst mög­lich! Telefonisch können Sie Terminanfragen und -vereinbarungen vornehmen. Die förmliche Anmeldung kann –  muss aber nicht  -   frühestens 6 Monate vor dem ge­planten Heiratstermin erfolgen. Die Feststellung, dass der Eheschließung rechtlich nichts im Wege steht, gilt befristet für die Dauer von 6 Monaten.

  • Erforderliche Unterlagen

    Um die Eheschließung anzumelden, benötigen Sie verschiedene Unterlagen, damit geprüft werden kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Unter­lagen im Einzelfall benötigt werden, hängt von Ihren individuellen personenstands­recht­lichen Verhältnissen ab.
     

    Ledige Personen

    Personen, die seit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Deutschland geboren, volljährig und geschäftsfähig sind, noch nie verheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben und keine Kinder besitzen benötigen grundsätzlich: 

    • Gültigen Personalausweis oder Reisepass

    • Eine Aufenthaltsbescheinigung nur dann, wenn Sie nicht in Velen gemeldet sind. Diese Bescheinigung erhalten Sie i.d.R. in Bürgerbüros bzw. von Meldebehörden.
    • Aktuelle beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburts­register, wenn Sie nicht in Velen geboren sind. Diese Urkunde wird Ihnen nur durch das Standes­amt des Ortes ausgestellt, in dem Sie geboren sind.  
    • Bargeld oder EC- Karte für die Gebührenzahlung

    Personen mit Vorehen

    • Unterlagen wie oben benannt
    • zusätzlich und auch nur wenn Sie nicht in Velen geheirat haben: Eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Ehe­re­gister der letzten Ehe, nur erhältlich beim Standes­amt der Eheschließung.

    In allen anderen Fällen

    In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin

    • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
    • nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
    • Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben,
    • gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
    • bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben,

    sollte zumindest einer der beiden Partner eine persönliche oder telefonisch Vorbesprechung mit uns vereinbaren. 

  • Kosten

    Eheschließung (außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten) 99,00 EUR  
    Eheschließung (fremdes Standesamt) 60,00 EUR  
    Eheurkunde 10,00 EUR  
    Eheurkunde -mehrsprachig- 10,00 EUR  
    Ehevoraussetzungen -Prüfung ausländisches Recht- 99,00 EUR  
    Ehevoraussetzungen -Prüfung deutsches Recht- 60,00 EUR  
    Trauungen Fasanerie 134,00 EUR  
    Trauungen Heimathaus Velen 84,00 EUR  
    Trauungen im Burgsaal 134,00 EUR  
    Trauungen in der Alten Schmiede Beckmann 84,00 EUR  

Ihr Anliegen direkt online starten

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende