Eheschließung
Leistungsbeschreibung
Onlineservices zur Beantragung von Urkunden bei Heirat:
Bitte beachten Sie:
Die Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden können nur beim Standesamt des Geburtsortes, der Eheschießung oder des Sterbeortes beantragt werden. Eine Weiterleitung Ihrer Anfrage durch unser Standesamt an das für Sie zuständige Standesamt kann aus rechtlichen Gründen leider nicht erfolgen.
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Die Vereinbarung eines Termins zur Eheschließung ist von der offiziellen Anmeldung unabhängig und früher als die Anmeldung selbst möglich! Telefonisch können Sie Terminanfragen und -vereinbarungen vornehmen. Die förmliche Anmeldung kann – muss aber nicht - frühestens 6 Monate vor dem geplanten Heiratstermin erfolgen. Die Feststellung, dass der Eheschließung rechtlich nichts im Wege steht, gilt befristet für die Dauer von 6 Monaten.
Erforderliche Unterlagen
Um die Eheschließung anzumelden, benötigen Sie verschiedene Unterlagen, damit geprüft werden kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, hängt von Ihren individuellen personenstandsrechtlichen Verhältnissen ab.
Ledige Personen
Personen, die seit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Deutschland geboren, volljährig und geschäftsfähig sind, noch nie verheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben und keine Kinder besitzen benötigen grundsätzlich:
Gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Eine Aufenthaltsbescheinigung nur dann, wenn Sie nicht in Velen gemeldet sind. Diese Bescheinigung erhalten Sie i.d.R. in Bürgerbüros bzw. von Meldebehörden.
- Aktuelle beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtsregister, wenn Sie nicht in Velen geboren sind. Diese Urkunde wird Ihnen nur durch das Standesamt des Ortes ausgestellt, in dem Sie geboren sind.
- Bargeld oder EC- Karte für die Gebührenzahlung
Personen mit Vorehen
- Unterlagen wie oben benannt
- zusätzlich und auch nur wenn Sie nicht in Velen geheirat haben: Eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe, nur erhältlich beim Standesamt der Eheschließung.
In allen anderen Fällen
In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
- nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
- Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben,
- gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
- bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben,
sollte zumindest einer der beiden Partner eine persönliche oder telefonisch Vorbesprechung mit uns vereinbaren.
Kosten
Eheschließung (außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten) 99,00 EUR Eheschließung (fremdes Standesamt) 60,00 EUR Eheurkunde 10,00 EUR Eheurkunde -mehrsprachig- 10,00 EUR Ehevoraussetzungen -Prüfung ausländisches Recht- 99,00 EUR Ehevoraussetzungen -Prüfung deutsches Recht- 60,00 EUR Trauungen Fasanerie 134,00 EUR Trauungen Heimathaus Velen 84,00 EUR Trauungen im Burgsaal 134,00 EUR Trauungen in der Alten Schmiede Beckmann 84,00 EUR