Abmeldung des Wohnsitzes
Leistungsbeschreibung
Abmeldung der Hauptwohnung
Sie ziehen von Velen in eine andere Stadt bzw. Gemeinde?
Eine Abmeldung bei uns ist nicht mehr erforderlich, Sie können sich direkt in Ihrer neuen Stadt oder Gemeinde anmelden. Von dort aus wird eine entsprechende Mitteilung über Ihren Umzug an uns geschickt.
Eine Abmeldung in Velen ist nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, beispielsweise Wegzug ins Ausland.
Abmeldung einer Nebenwohnung
Sie ziehen aus Ihrer Nebenwohnung aus und beziehen keine neue weitere Wohnung im Inland? Dann ist die Abmeldung der Nebenwohnung bei dem Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes vorzunehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss sich bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach Auszug abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)
Erforderliche Unterlagen
Bitte bringen Sie die Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) für alle Personen, die abgemeldet werden mit. Sofern diese nicht vorhanden sind wird eine Geburts- oder Heiratsurkunde benötigt.