Straßenreinigungsgebühren

  • Leistungsbeschreibung

    Die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen werden von der Stadt Velen gereinigt. Zur Deckung der Kosten werden Straßenreinigungsgebühren erhoben. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der Grundstücke, die von den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen erschlossen werden. Die Gebühren für die Straßenreinigungsgebühren sind nach der Straßenreinigungssatzung zu erheben. 

    Die Gebühr beträgt für 1m Frontlänge im Jahr 2025:

    • an einer Anliegerstraße: 2,23 €
    • an einer innerörtlichen Straße: 2,01 €
    • an einer überörtlichen Straße: 1,78 €
  • Rechtsgrundlage

    Aktuelle Satzung der Stadt Velen