"VeRa für das Klima" - Antragsverfahren zum 01.07.2023 aktualisiert!

Für Anträge ab dem 01.07. (Datum des Antragseingangs) gilt das vereinfachte „Antrags“-Verfahren.


Bürger/innen, die die Durchführung einer förderfähigen Maßnahme beabsichtigen (z.B. Installation einer Balkonsolaranlage, Kauf eines Lastenrades etc.), setzen diese ohne vorherige Antragstellung bei der Stadt Velen und ohne vorheriger Mittelzusage durch die Stadt Velen um.

Anschließend reichen sie den/die hiermit einhergehenden Zahlungsbeleg/e bei der Stadt Velen zwecks Auszahlung des Förderbetrages ein.

Sofern zum Zeitpunkt der Vorlage des/der Zahlungsbelege/s noch Fördermittel zur Verfügung stehen, erfolgt die Auszahlung entsprechend § 4 der Förderrichtlinie.

Einzelheiten finden Sie unter "VeRa für das Klima"