Informationen zur Grundsteuerreform 2022


Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 im Grundsatz digital über ELSTER bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Das Finanzamt stellt Ihnen vor Ort auch Vordrucke in Papierform zur Verfügung.

Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Borken unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02861/938-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:

  • Sie erhalten ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.
  • Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über Ihr Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
  • Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.
  • Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

 

Grundsteuerportal der Finanzverwaltung NRW

Das Grundsteuerportal (Geodatenportal) ist ein Service der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung. Hier können Sie die Angaben zu Ihrem Grundstück (Grundsteuer B) und zu Ihrem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) in Nordrhein-Westfalen abrufen und nach Prüfung direkt in Ihrer Feststellungserklärung eintragen.

(Link: https://grundsteuer-geodaten.nrw.de/)

 

Erklär-Video zur Grundsteuerreform

Gemeinsam mit den Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes sowie dem Deutschen Städtetage hat der DStGB ein Video über die Grundsteuerreform veröffentlicht.

(Link: https://www.dstgb.de/themen/finanzen/steuern/video-zur-umsetzung-der-grundsteuerreform/)