Mitteilung der Zählerstände einer Gartenwasseruhr


Viele Hauseigentümer:innen besitzen für die Bewässerung ihres Gartens einen separaten Zwischenzähler, um den Gartenwasserverbrauch von der Gebühr für die Kanalbenutzung absetzen zu können.

Die Stadt Velen bittet alle Besitzer:innen einer Gartenwasseruhr, die neuen Zählerstände bis zum Jahresende 2024 dem Steueramt mitzuteilen, damit dieser Verbrauch auch bei der Berechnung der Kanalbenutzungsgebühr im nächsten Grundabgabenbescheid berücksichtigt werden kann.

Die Zählerstände können an den folgen Kontakt gemeldet werden:

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