Lärmaktionsplan


Die Stadt Velen liegt verkehrstechnisch mit einer guten Anbindung an die Autobahn A31 und die Bundesstraßen B67 und B525.

Aufgrund von Umgebungslärm wurde daher eine Bewertung und mögliche Maßnahmenplanung auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtline und deren nationaler Umsetzung in §§ 47 a bis f  BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV notwendig. Die Planung und rechtlichen Hintergründe sind in dem Lärmaktionsplan der Stadt Velen einsehbar.