Bürgerbüro

Herzlich Willkommen in den Bürgerbüros der Rathäuser Velen und Ramsdorf!

Das Bürgerbüro ist für Sie als Einwohnerin und Einwohner der Stadt Velen die erste Anlaufstelle innerhalb der Stadtverwaltung. Sie können im Bürgerbüro pass- und melderechtliche Angelegenheiten erledigen sowie viele weitere Verwaltungsdienstleistungen zentral in Anspruch nehmen.

Natürlich stehen Ihnen unsere freundlichen Mitarbeiter/Innen auch für Fragen rund um die Stadt Velen zur Verfügung. Informieren Sie sich auf unseren Seiten über unser vielseitiges Dienstleistungsangebot und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.


Um Warteschlangen im Eingangsbereich zu vermeiden, möchten wir Sie bitten vorab einen Termin zu vereinbaren.

Dokumente

In Deutschland gibt es die Ausweispflicht. Das bedeutet, dass Personen ab dem 16. Lebensjahr sich ausweisen müssen.
Einwohnerinnen und Einwohner können in den Bürgerbüros Velen und Ramsdorf verschiedene Ausweisdokumente beantragen. 

Personalausweis

Der deutsche Personalausweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis. Für Reisen innerhalb der EU ist der Personalausweis grundsätzlich ausreichend als Ausweisdokument.

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Reisepass

Ein Reisepass wird in der Regel ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt. Dieser ist vor allem für Reisen in Länder außerhalb der EU erforderlich.

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eID-Karte für Unionsbürger

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können seit dem 01.01.2021 die eID-Karte beantragen. Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält diese neue Chipkarte die Online-Ausweisfunktion.

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Verlust oder Diebstahl

Wenn Sie ein Ausweisdokument verloren haben, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro mit. Das Bürgerbüro leitet die Verlustmeldung an die Polizei weiter. Verloren gemeldete Dokumente werden in die Interpol-Datenbank eingespeist.

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Auslandsreisen

Um aus Deutschland ein- und ausreisen zu können, benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument. Prüfen Sie frühzeitig vor Reiseantritt, welche Dokumente Sie benötigen.

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Meldeangelegenheiten

Sie sind neu nach Velen gezogen oder innerhalb des Stadtgebietes umgezogen?
Ihre Meldeangelegenheiten können Sie in den Bürgerbüros Velen und Ramsdorf erledigen.

Anmeldung

Sie sind neu nach Velen gezogen?
Bei der Aufnahme eines neuen Wohnsitzes ist jeder Einwohner verpflichtet, den Wechsel dem Bürgerbüro als Einwohnermeldestelle innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anzuzeigen.

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Ummeldung

Sie sind innerhalb von Velen umgezogen?
Bei der Aufnahme eines neuen Wohnsitzes ist jeder Einwohner verpflichtet, den Wechsel dem Bürgerbüro als Einwohnermeldestelle innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anzuzeigen.

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Abmeldung

Sie ziehen von Velen in eine andere Stadt bzw. Gemeinde?
Eine Abmeldung bei uns ist nicht mehr erforderlich, Sie können sich direkt in Ihrer neuen Stadt oder Gemeinde anmelden.
Eine Abmeldung in Velen ist nur erforderlich bei einem Wegzug ins Ausland.

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Statuswechsel

Jeder Einwohner ist dazu verpflichtet, Änderungen bzgl. des Wohnsitzes dem Bürgerbüro als Einwohnermeldestelle anzuzeigen.

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Bescheinigung

Das Bürgerbüro stellt Ihnen auf Wunsch eine (erweiterte) Melde-, Lebens- oder Haushaltsbescheinigung aus, wenn Sie in Velen gemeldet sind.

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Auskunft aus dem
Melderegister

Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.

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Fundsachen

Verloren

Wenn Sie etwas in Velen oder Ramsdorf verloren haben, können Ihnen vielleicht die jeweiligen Fundbüros weiterhelfen. Fundsachen werden in der Regel dort abgegeben, wo der Finder die Fundsache gefunden hat.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate. Danach wird die Fundsache an den Findenden herausgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht wurden. Fundsachen, die nach Ablauf von sechs Monaten an keinen Empfangsberechtigten herausgegeben worden sind, werden nach vorheriger amtlicher Bekanntmachung versteigert oder anderweitig verwertet.

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Gefunden

Jeder, der einen Gegenstand in einem Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen. Den Fundgegenstand selbst, können Sie bei sich aufbewahren. Sie können den Fundgegenstand selbstverständlich auch beim Fundbüro der Stadt Velen abgeben.

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Bürgerservices

Neben pass- und melderechtliche Angelegenheiten können Einwohnerinnen und Einwohner viele weitere Verwaltungsdienstleistungen in den Bürgerbüros der Stadt Velen in Anspruch nehmen.

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