Standesamt

Standesamt

Von der Geburt, über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall - das Standesamt begleitet Sie ein Leben lang. 

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Themenbereiche Urkunden, Heiraten, Geburt, Namensrecht und Sterbefälle.

Sollten Sie das Gesuchte nicht finden oder weitere Fragen haben, zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an.


Eheschließung - Trauung - Heirat

Sie wollen heiraten? 

Mit diesem Wunsch sind Sie nicht allein: Jedes Jahr geben sich mehrere Paare im Standesamt der Stadt Velen das Ja-Wort. Und ob sie nun den kleinen Kreis oder eine große Feier bevorzugen, zunächst kommen sie alle zum Standesamt der Stadt Velen. Und das nicht erst am Hochzeitstag.

Wir bereiten gemeinsam mit Ihnen Ihre standesamtliche Trauung vor. Vor das Eheglück hat das Gesetz allerdings einige bürokratische Hürden gestellt. Unsere Seite sollen Ihnen dabei helfen, diese Hürden mit Leichtigkeit zu nehmen.

Zur Terminanfrage für eine Eheschließung nehmen Sie gerne Kontakt auf mit Frau Tombrink unter den oben genannten Kontaktdaten.

Für die besonderen Anlässe einer Eheschließung bietet die Stadt Velen auch Termine außerhalb der üblichen Dienstzeiten an! (Freitags von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie samstags in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr!) Nur nach vorheriger Terminabsprache per Mail oder Telefon.

Unsere Standesbeamten

Layout 1

Unsere Trauzimmer

Weitere Informationen, sowie die zu benötigten Unterlagen finden Sie unter "Eheschließung"

Layout 1

Geburt

Sie erwarten ein Kind oder sind gerade Eltern geworden?

So wird Ihr Kind "amtlich":
Sie müssen Ihr Kind binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anmelden. Die Krankenhausverwaltung stellt Ihnen hierfür eine "Geburtsanzeige" aus, die Sie mit den benötigten Unterlagen dem Standesbeamten vorlegen müssen. 

Weitere Informationen, sowie die zu benötigten Unterlagen finden Sie links unter "Geburtsurkunde"

Namenserteilung: Welchen Familiennamen bekommt das Kind?

Sie führen einen gemeinsamen Ehenamen
Wenn Sie als verheiratete Eltern zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes einen gemeinsamen Ehenamen führen, bekommt auch Ihr Nachwuchs im Allgemeinen automatisch diesen Ehenamen. Eine weitere Erklärung ist dafür nicht erforderlich.
Bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten der Eltern kann es aber sein, dass diese allgemeine Regel nicht zum Zuge kommt. Das ist z.B. bei einer portugiesischen Mutter und einem deutschen Vater der Fall.

Wenn bei Ihnen das Recht verschiedener Staaten zu beachten ist, setzen Sie sich am besten möglichst früh persönlich oder telefonisch mit uns in Verbindung, damit wir besprechen können, wie wir auch Ihnen schnell zu Geburtsurkunden für Ihr Baby verhelfen.

Sie führen keinen gemeinsamen Familiennamen
Wenn Sie miteinander verheiratet sind, aber keinen gemeinsamen Ehenamen führen, oder wenn Sie als unverheiratete Eltern aufgrund einer offiziellen Erklärung nach Anerkennung der Vaterschaft das Sorgerecht gemeinsam für Ihren Nachwuchs ausüben, entscheiden Sie gemeinsam, ob Ihr Sprössling den Familienamen des Vaters oder den der Mutter erhalten soll. 

Weitere Informationen, sowie die benötigten Unterlagen finden Sie hier.

Sterbefall

Für die Beurkundung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.

In der Regel werden die zur Beurkundung eines Sterbefalles nötigen Urkunden von einem Bestatter vorgelegt. Er übernimmt auch die Überführung des/der Verstorbenen zum Friedhof, die Terminabstimmung und die Benachrichtigung des zuständigen Geistlichen für die Trauerfeier, die Anzeige des Todes bei der Krankenkasse, bei der Sterbekasse und bei den Versicherungen, den Druck und Versand von Trauerbriefen und -anzeigen, unter Umständen auch die Einziehung von Versicherungsleistungen, die anläßlich des Sterbefalles fällig werden, wenn Sie ihm die entsprechenden Versicherungsdokumente aushändigen.

Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt. 

Weitere Informationen, sowie die zu benötigten Unterlagen finden Sie unter "Sterbefallbeurkundung"

Urkunden

Nicht selten im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z. B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären, oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.

Bitte beachten Sie:
Die Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden können nur beim Standesamt des Geburtsortes, der Eheschießung oder des Sterbeortes beantragt werden. Eine Weiterleitung Ihrer Anfrage durch unser Standesamt an das für Sie zuständige Standesamt kann aus rechtlichen Gründen leider nicht erfolgen.