Wahlen
Kommunalwahl
Die Ratsmitglieder und die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister werden von den Bürgern für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die näheren Vorschriften trifft das Kommunalwahlgesetz.
Dabei werden gewählt:
- die Landrätin oder der Landrat des Kreises Borken
- der Kreistag des Kreises Borken
- die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Stadt Velen
- der Stadtrat der Stadt Velen
Landtagswahl
Die Abgeordneten des Landtags in Nordrhein-Westfalen (NRW) werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wahlberechtigt ist, wer volljährig ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl in NRW wohnt. Die Wahlberechtigten haben zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.
Die letzte Landtagswahl fand am 15. Mai 2022 statt.
Bundestagswahl
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes, die für 4 Jahre gewählt werden. Wahlberechtigt ist, wer volljährig ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens 3 Monaten vor der Wahl in Deutschland wohnt. Die Wahlberechtigten haben zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.
Die nächste Bundestagswahl findet am Sonntag, 28.09.2025 statt.
Europawahl
Die Europawahlen finden alle fünf Jahre statt. Die Anzahl der zu wählenden Abgeordneten jeden Landes ist durch einen Beschluss des Europäischen Rates festgelegt. Wahlberechtigt sind alle Bürger/innen der Europäischen Union, wobei im EU-Ausland lebende Bürger/innen alternativ entweder am Ort ihres Wohnsitzes oder in ihrem Herkunftsland wählen dürfen. Das Alter für das Recht wählen zu dürfen liegt in fast allen Staaten bei 16 Jahren. Jede/r Wähler/in hat nur eine Stimme, mit der er/sie eine Partei oder sonstige politische Vereinigung wählen kann. Die letzten Europawahlen haben im Juni 2024 stattgefunden.
Die letzten Europawahlen fanden am 09.06.2024 statt.