"VeRa für das Klima"
Klimaschutz geht uns alle an und funktioniert nur, wenn alle mitmachen. Die Stadt Velen ist sich gemeinsam mit dem Rat ihrer Verantwortung bewusst. Daher wurde am 31.08.2020 erstmalig ein umfangreiches Klimaschutzprogramm beschlossen. Auch im aktuellen Haushalt ist gemeinsam mit der Politik ein Budget für die die Fortführung dieses Programms bereitgestellt worden, sodass die Förderrichtlinien zum 01.07.2021 aktualisiert wurden.
Insgesamt steht für Klimaschutzmaßnahmen der Stadt Velen im Jahr 2024 ein Budget in Höhe von 150.000 € zur Verfügung.
Gültig ab 01.01.2024:
Ab dem 01.01.2024 sind ausschließlich folgende Maßnahmen förderfähig:
1. Balkonsolaranlage:
Budget: 30.000,00 €
Förderung von pauschal 200,00 € pro Balkonsolaranlage
Voraussetzungen:
- Erster Wohnsitz in Velen
- Förderung nur für eine Anlage pro Hausanschluss
- Förderung nur mit Nachweis des Kaufs und der Anmeldung im Marktstammdatenregister
bei der Bundesnetzagentur
2. Dachbegrünung:
Budget: 40.000,00 €
Förderung von 20,00 € pro m² der nachgewiesenen Kosten (egal ob intensiv oder extensiv)
3. Solarspeicherförderung:
Anschaffung von Speichern für neue PV-Anlagen sowie für Balkonsolaranlagen (Bestand oder Neuanlage)
Budget: 70.000,00 €
Förderung von 50,00 € pro KWh (Speicherkapazität), maximal 1.000,00 € pro Speicher
(Nachweis des Kaufs und der Anmeldung im Marktstammdatenregister bei der Bundes- netzagentur erforderlich.)
4. Energie- / Sanierungsberatung:
Budget: 10.000,00 €
Förderung von 50 % der nachgewiesenen Kosten, maximal 500,00 €.
Ab dem 01.07.2023 gilt grundsätzlich das vereinfachte Antragsverfahren für alle förderfähigen Maßnahmen:
Bürger/innen, die die Durchführung einer förderfähigen Maßnahme beabsichtigen, setzen diese ohne vorherige Antragstellung bei der Stadt Velen und ohne vorheriger Mittelzusage durch die Stadt Velen um.
Anschließend reichen sie die hiermit einhergehenden Zahlungsbelege und ein Foto der umgesetzten Maßnahme sowie den ausgefüllten Auszahlungsantrag bei der Stadt Velen zwecks Bewilligung und Auszahlung des Förderbetrages ein.
Sofern zum Zeitpunkt der Vorlage der Unterlagen noch Fördermittel zur Verfügung stehen, erfolgt die Auszahlung. Die Abwicklung der Fördermaßnahmen erfolgt nach dem Windhundprinzip.
Hier gelangen Sie:
zum Auszahlungsantrag für die Bezuschussung für Klimaschutzprojekte:
zur Förderrichtlinie:
zu den Allgemeinen Bestimmungen und Voraussetzungen:
Der Antrag ist eigenhändig zu unterzeichnen und kann zusammen mit den Zahlungsbelegen und Fotos gerne per E-Mail als PDF-Datei bei der Stadt Velen an bauverwaltung@velen.de gesandt werden. Der ausgefüllte Antrag kann auch per Post eingereicht werden.